Wertbestimmung von Immobilien bei Scheidungen

Ungefähr jede dritte Ehe wird in der Schweiz geschieden. Bei der Aufteilung der gemeinsamen Güter muss oft auch eine Lösung für die gemeinsam bewohnte Immobilie gefunden werden. Nicht selten bleibt das Haus oder die Wohnung im Besitz von beiden Parteien, bis z.B. die Kinder ausgezogen sind oder einer der beiden Ehepartner die Liegenschaft übernimmt und die Gegenpartei auszahlt. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses. Übernimmt ein Ehepartner die Immobilie oder wird diese veräussert, muss der aktuelle Wert bestimmt werden. Die Ermittlung dieses Wertes führt nicht selten zu Diskussionen.

Was Sie unbedingt wissen müssen

Um langwierigen Streitigkeiten vorzubeugen und nicht unnötig Geld für Anwälte auszugeben, hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Beide Seiten bestimmen zusammen einen unabhängigen Immobilienschätzer und halten schriftlich fest, dass sie den von diesem ermittelten Wert für die Liegenschaft akzeptieren und die Kosten für die Bewertung teilen. Lässt ein Ehepartner auf eigene Faust eine Bewertung erstellen, muss diese von der Gegenseite nicht anerkannt werden, da es sich um ein sogenanntes «Parteigutachten » handelt. Tritt dieser Fall ein und es lässt sich keine gemeinsame Lösung finden, gibt das Scheidungsgericht selbst eine Schätzung in Auftrag. Die Kosten dafür tragen die Eheleute je hälftig.

Mein Tipp

Nur wenn Sie den aktuellen Marktwert kennen, können Sie unbesorgt und mit einem guten Gefühl den bevorstehenden Scheidungsprozess für beide Seiten erfolgreich abschliessen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Fordern Sie heute noch Ihre kostenlose Offerte an.