Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, besitzen oder verkaufen, fallen Steuern an. Und zwar am Ort, wo die Immobilie steht. Sie wissen nicht, welche Steuerlast auf Sie zukommen könnte? Sie wollen Ihr Risiko oder allfällige Verluste minimieren? Sie sind unsicher, haben finanzielle Sorgen? Lesen Sie jetzt meinen Blogbeitrag und Sie können wieder beruhigt Schlafen.

Sie haben ein Haus gekauft?

Handänderungssteuer
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss in der Schweiz die Handänderungssteuer oder mindestens eine Handänderungs- oder Grundbuchgebühr bezahlen. Diese Steuer oder Gebühr wird erhoben, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Höhe der Handänderungssteuer im Kanton Luzern beträgt 1.5 Prozent des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist immer der Erwerber – Käufer.

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung?

Eigenmietwert
Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert beträgt in etwa 60 bis 70 Prozent dessen, was für ein vergleichbares Objekt an Miete fällig würde. Als Wohneigentümer bezahlen Sie also zusätzliche Steuern. Im Gegenzug dürfen Sie dafür in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen, was sie für Ihr Haus an Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten ausgeben.

Liegenschaftssteuer
Im Kanton Luzern wurde die Liegenschaftssteuer abgeschafft. Bei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten die Initiative zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer angenommen. Die Liegenschaftssteuer entfällt damit ab dem Steuerjahr 2015.

Vermögenssteuer
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzt, muss dies in der Steuererklärung deklarieren und den Wert als Vermögen versteuern. Hypothekarschulden können Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung von diesem Vermögenswert abziehen.

Sie besitzen eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus?
Eigenmietwert, Liegenschaftssteuer und Vermögenssteuer (siehe oben) werden auch auf Zweitwohnungen oder Ferienhäuser erhoben, und zwar im Kanton, wo sich diese befinden. In der Regel müssen Sie jedoch nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen. Es reicht, wenn der Kanton Ihres Feriendomizils eine Kopie erhält. Auch bei Ferienhäusern im Ausland gilt: Immobilien werden dort versteuert, wo sie sich befinden. Sie zahlen die Steuern also nicht in der Schweiz, sondern im Ausland. Sie müssen das Ferienhaus aber trotzdem in Ihrer Steuererklärung angeben, denn es wird berücksichtigt bei der Festlegung des Steuersatzes, zu welchem Sie Ihr hiesiges Einkommen und Vermögen versteuern müssen.

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen?

Grundstückgewinnsteuer
Wer sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkauft und dabei einen Gewinn macht, muss diesen in allen Kantonen versteuern. Dieser Gewinn kann hoch ausfallen, wenn Sie Ihr Wohneigentum vor vielen Jahren kauften, als die Preise noch viel tiefer waren. Wieviel vom Gewinn Sie als Steuer bezahlen müssen, hängt darum im Kanton Luzern davon ab, wie lange die Immobilie Ihnen gehörte: Je länger, desto tiefer die Grundstückgewinnsteuer. Grundstückgewinne, die bei kurzer Besitzdauer erzielt werden, besteuert der Kanton Luzern hingegen stärker; dies dämpft die Spekulation. Die ungefähre Gewinnsteuer, die beim Verkauf von Liegenschaften erhoben wird, können Sie bei den kantonalen Steuerverwaltungen online berechnen.

Beispiel:
Steuerbarer Grundstückgewinn von CHF 100’000 mit einer Haltedauer von 2 Jahren, dann fallen Steuern von rund CHF 25’000 an. Steuerbarer Grundstückgewinn von CHF 100’000 mit einer Haltedauer von 10 Jahren, dann fallen Steuern von rund CHF 17’000 an. Eigene Anmerkung. Steuerbarer Grundstückgewinn fällt erst ab CHF 13’000 an!

Expertentipp

Sie wollen Sicherheit und wissen, wie hoch die Grundstücksgewinnsteuer voraussichtlich sein wird. Dies kann mit einer Schatzung Ihrer Immobilie festgestellt werden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Fordern Sie heute noch eine kostenlose Offerte an.